Rechtsgrundlage Wichtig

Prana-Heilung arbeitet auf dem Energiekörper und berührt den Körper der Klienten nicht. Ich führe es im Rahmen des Geistigen Heilen aus.

Universelle Lebensenergie wird übertragen um die Selbstheilung zu unterstützen. Weder erstelle ich Diagnosen noch verschreibe ich Medikamente oder verwende medizinische Geräte. Heilungsversprechen gebe ich nicht ab. Ich kann und will den Arzt und Heilpraktiker nicht ersetzen. Dringend rate ich Kranken dazu, weiterhin Mediziner und Spezialisten zu konsultieren.

Ich berufe mich auf den Beschluss vom Bundesverfassungsgericht vom 02.03.2004 – Az. 1 BvR 784/03, NJW-RR 2004, S. 705 f., der geistiges Heilen ohne Heilpraktikerschein erlaubt.